
Jetzt bis zu 305€ THG-Prämie sichern!
wir zahlen garantiert 85% des Marktpreises an Sie aus
Übersicht der Fahrzeugklassen und Prämien
Welche THG-Prämie kann für ich für meine Fahrzeugklasse aktuell erwarten?
E-Auto
M1
270-310€

E-Motorrad
>12kW
270-310€

E-Transporter
N1
430-450 €

E-LKW <12t
N2
3.000-3.150€

E-LKW >12t
N3
4.900-5.100€

E-Bus
M3
10.700-10.900€

3 Schritte zu Ihrer Fahrzeug-Prämie
Besitzer von Elektrofahrzeugen können ihre gesetzlich anrechenbare CO₂-Einsparung bei uns bequem vermarkten und sich jährlich eine attraktive Prämie sichern.
Der gesamte Prozess ist digital, sicher und unkompliziert – wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.

Fahrzeugschein
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Reichen Sie Ihr Elektrofahrzeug über unser Online-Formular ein. Halten Sie dafür die Zulassungs-bescheinigung Teil I bereit. Wichtig ist, dass Sie eingetragener Halter des Fahrzeuges sind.

Prüfung & Bündelung
Wir prüfen Ihre Angaben und bündeln Ihre THG-Quote zur Vermarktung am Quotenmarkt. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung.

Vermarktung & Auszahlung
Ihre THG-Quote wird über unsere Partner an quotenpflichtige Unternehmen verkauft. Nach erfolgreicher Vermarktung erhalten Sie Ihre THG-Prämie bequem per Überweisung.
Wer hat Anspruch auf die THG-Prämie?
- Besitzer eines oder mehrerer vollelektrischer Fahrzeuge (kein Hybrid), KfZ Klasse (N1, N2, N3) oder Bussen (M3)
- Sie müssen als Fahrzeughalter eingetragen sein
- Sie müssen KEIN Kunde bei der FEDCAN sein
- Sie haben im laufenden Jahr die THG-Quote noch nicht an Dritte abgegeben
- THG-Prämie kann auch für Firmenfahrzeuge beantragt werden
- Keine Begrenzung, für die Anzahl der Elektroautos für die Prämien beantragt werden können
Ladestromquoten
Betreiber von öffentlicher und im Ladesäulenregister veröffentlichter Ladeinfrastruktur können ihre gesetzlich anrechenbare CO₂-Einsparung bei uns bequem vermarkten und sich jährlich eine attraktive Prämie sichern.

Ladesäulen registrieren
Betreiber von öffentlicher, regis-trierter Ladeinfrastruktur melden uns jährlich ihre Chargepoint-ID und Ihre eichrechtskonformen Lademengen.

Prüfung & Bündelung
Die gemeldeten Ladevorgänge und Strommengen werden geprüft, validiert und zu einer Ladestromquote gebündelt.

Vermarktung & Auszahlung
Ihre gebündelte THG-Quote wird über unsere Partner an quoten-pflichtige Unternehmen verkauft. Nach erfolgreicher Vermarktung erhalten Sie Ihre THG-Prämie bequem per Überweisung.
FAQ
Warum gibt es THG Quoten?
Die THG-Quote wurde eingeführt, um CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Unternehmen müssen Emissionen reduzieren oder ausgleichen. Elektrofahrzeuge und Ladestrom leisten dazu einen messbaren Beitrag.
Wer bestimmt den Preis der THG-Quote?
Der Preis wird am Markt gebildet. Er hängt von Angebot und Nachfrage sowie gesetzlichen Vorgaben ab. Wir vermarkten die Quote zum jeweils bestmöglichen Marktpreis und versprechen Ihnen 85% der Erlöse.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung und Vermarktung der THG-Quote –
in der Regel zum Ende des Quartals nach Registrierung.
Muss ich mich jedes Jahr neu registrieren?
Ja. Die THG-Quote kann einmal pro Jahr geltend gemacht werden und muss jährlich neu beantragt werden.
Kann ich die Quote auch für mein Leasingfahrzeug beantragen?
Bei Leasing-Fahrzeugen ist der eingetragene Halter entscheidend. Falls Sie persönlich im Fahrzeugschein eingetragen sind, haben Sie vollen Anspruch auf die Prämie. Ist dort die Leasingfirma eingetragen, darf auch nur diese die THG-Quote beantragen.
Kann ich die THG-Quote auch für meinen Hybrid beantragen?
Nein, diese gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge.
Kann ich meine private Wallbox registrieren?
Nein, das ist nicht möglich. Nur öffentliche und im Ladesäulenregister veröffentlichte Ladesäulen können registriert werden.
